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Beamte: Loyalität und Zuverlässigkeit müssen gewährleistet sein

VDR: „Nein“ zum Streikrecht für verbeamtete Lehrkräfte ist einzig richtige Entscheidung des BVerfG

„Dass sich das Bundesverfassungsgericht heute klar dagegen entschieden hat, das Streikverbot für verbeamtete Lehrer aufzuheben, ist ein richtiges und wichtiges Signal für einen verlässlichen Staat, die Eltern, Schüler und Lehrer“ äußert sich Jürgen Böhm, Vorsitzender des Verbands Deutscher Realschullehrer (VDR), zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, mit dem über vier Verfassungsbeschwerden von Lehrern zum Streikrecht für Beamte entschieden wurde. Für die Handlungsfähigkeit des Staates sei das Streikverbot wesentlich: Der Staat ist dazu verpflichtet, den Zugang zu schulischer Bildung permanent zu gewährleisten, und muss sich dafür auf die Loyalität seiner Beamten verlassen können. Die beamteten Lehrkräfte stehen dem Staatswesen gegenüber in der Pflicht; schließlich werden sie auch vom Staat alimentiert und versorgt. „Wäre das Streikverbot durch das Urteil gefallen, so könnte sich die Menschen nicht mehr auf eine zuverlässige Umsetzung der hoheitlichen Aufgaben des Staates verlassen. Und dazu gehört auf alle Fälle die öffentliche Bildung“, so Böhm weiter.

Das Streikverbot aufzuheben, hätte gravierende Folgen mit sich gebracht, erläutert Böhm. Die Planungssicherheit gehe für Eltern, Schüler und auch Lehrer verloren, wenn verbeamtete Lehrkräfte streiken dürften. Und: „Mit dem Fall des Streikverbots wäre unweigerlich auch der Beamtenstatus unnötig infrage gestellt und gefährdet. Beamte haben viele Rechte, allerdings sind diese nun mal auch mit Pflichten verbunden – dazu gehört, dass sie der demokratisch legitimierten Verfassung verpflichtet sind und ihrer somit gesicherten pädagogischen Verantwortung nachkommen müssen. Ein aus den Angeln gehobenes Streikverbot steht dem im Wege“, betont Böhm nachdrücklich.

 

 Pressekontakt: Waltraud Erndl, erndl@vdr-bund.de, 0152 01957242


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