
Außer Dienst, jedoch weiter Mitglied im Verband:
Pensionär im brlv
Als Pensionär lohnt es sich im brlv Mitglied zu sein und auch zu bleiben. Der Verband bietet dabei ein großes Spektrum an Leistungen und Dienstleistungen für ehemalige Realschullehrer.
Pensionär im brlv - Viele gute Gründe stehen dafür:
- verminderter Beitragssatz für Pensionäre und während der ATZ
- Privathaftpflichtversicherung einschließlich Ehepartner/Lebenspartner inbegriffen
- beitragsneutrale Freizeit-Unfallversicherung
- umfassende Informationen durch die Verbandszeitung
- Rechtsberatung bei berufsbezogenen Angelegenheiten
- Rechtsschutz über den Verband
- Serviceangebot des Referats Pensionärsbetreuung
- Durchführung von Bezirkstreffen für Pensionäre
- attraktive Reiseangebote für Pensionäre und Aktive
- Auslieferung des brlv-Jahrbuchs ohne Anforderung
- mögliche Doppelmitgliedschaft im Seniorenverband BRH auf Anfrage
- besonders wichtig: umfassende standespolitische Interessenvertretung
Informationen für Aktive und Pensionäre
Pflegebedürftigkeit (Vorsorgelücken) Persönlicher Schicksalsschlag – eventuell großes finanzielles Problem
Die Pflege in einem Heim bei Stufe III erfordert den höchsten Aufwand. Doch auch die ambulante Pflege zu Hause bei Stufe II kann schnell genauso teuer werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist dabei nur eine „Teilkaskoversicherung“, denn sie deckt nur einen Teil der Pflegekosten ab. Durch die kommende Pflegereform wird die Vorsorgelücke insbesondere bei der stationären Pflege künftig noch größer. Pensionäre (als Steuerzahler) haben derzeit die Möglichkeit ihr Pflegerisiko neben den Leistungen aus der Pflegeversicherung und der Beihilfe über folgende Steuervorteile
zu finanzieren:
- Außergewöhnliche Belastungen (abzgl. Pflegevers. und eines zumutbaren Eigenanteils)
- haushaltsnahe Dienstleistungen
Trotzdem verbleibt in solchen Fällen meist eine Deckungslücke, die mit einer privaten Zusatzversicherung in Form von Tagegeldern oder auch Monatsrenten zielgenau abgedeckt werden kann. Eine gute Zusatzversicherung sollte folgende Merkmale haben:
- keine Wartezeiten (max. ein Jahr Mindestvorsorgeversicherungszeit noch akzeptabel)
- keine Karenzzeiten (Sperrfristen), also sofortiger Leistungsbeginn bei Erfüllung der Kriterien
- keine weitere Beitragszahlung im Leistungsfall
- freie Wahl der zu versichernden Pflegestufen (Selbstfinanzierung von Stufe I meist unproblematisch), wobei die Leistungsdefinition dieser Stufen denen der gesetzlichen Pflegeversicherung entspricht
- keine starre Aneinanderkopplung von Leistungen (z. B. nicht: Leistung in Stufe II beträgt immer 70 % von Stufe III)
- keine Leistungsdifferenzierung bei ambulanter und stationärer Versorgung
- die Leistungen sollten zur freien Verfügung stehen (kein Verwendungsnachweis)
- keine Leistungseinschränkung bei nicht professionellen Pflegekräften (die Haushaltshilfe muss nicht eine ausgebildete Hauswirtschafterin oder Krankenschwester sein)
- möglichst keine Altersbegrenzung bei Neuabschluss