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Mitgliedschaft
Beitragsrechner

Mitgliedsbeitrag

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags ist an verschiedene Komponenten gebunden. Dies beinhaltet die Höhe der Besoldungsstufe, Alter, Beurlaubung etc.

Um Ihren Beitrag zu berechnen, können Sie unseren Beitrags-Rechner benutzen - dieser steht Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung.

Die angegebenen Beiträge gelten pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag wird pro Quartal eingezogen. Beiträge für Sonderfälle werden von den jeweiligen Bezirkskassieren festgesetzt.

Für Ehegatten im brlv gilt: Der höher besoldete Ehegatte zahlt den vollen Beitrag, der andere lediglich 50% des berechneten Beitrages, jedoch mindestens Euro 3,00.

Beitragsordnung

Die Beitragsordnung wurde vom brlv-Landesvorstand am 22. Oktober 2020 beschlossen. Grundsätzlich gilt, dass der an den brlv abzuführende Mitgliedsbeitrag im selben Verhältnis wie die Grundgehälter der bayerischen Beamten und Angestellten steigt. Als Berechnungsgrundlage für die Höhe des monatlichen Mitgliedbeitrages werden für Beamte 0,38 % (= Faktor 0,0038) aus der Stufe 6 (Ausnahme Besoldungsgruppe B2) der jeweiligen Besoldungsgruppe festgelegt. Für Angestellte gilt: 0,38 % aus der Stufe 1 der jeweiligen Entgeltgruppe aus dem TV-L.
Die Erhebungen der Beiträge erfolgen jeweils zum 01. Januar des der Besoldung- bzw. Entgeltanpassung folgenden Jahres aufgrund der dann gültigen neuen Besoldungs- bzw. Entgelttabelle. Die aktuellen Beiträge werden aufgrund der Besoldungstabelle vom 01. Januar 2022 berechnet und gelten ab 01. Januar 2023.

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