brlv-Jugendvertretung im Dialog mit Kultusministerin Anna Stolz: Konkrete Vorschläge zur Attraktivitätssteigerung des Lehrberufs vorgestellt

PM Nr. 17/2024 am 03.12.2024 Die Jugendvertretung des Bayerischen Realschullehrerverbandes (brlvj) trifft Frau Staatsministerin Anna Stolz im Bayerischen Landtag, um zentrale Anliegen zur Förderung des Lehrerberufs zu diskutieren. Im Mittelpunkt des Gesprächs stehen konkrete und realistische Ansätze zur Attraktivitätssteigerung insbesondere für Junglehrkräfte. brlvj-Vorsitzende Tanja Heger und Stellvertreter Christian Kurz (Leiter des Referats Junglehrkräfte) stellen vier zentrale Vorschläge vor: Zeitgemäße Neugestaltung des Referendariats: Die Jugendvertretung des brlv regt eine zeitgemäße Neugestaltung des Referendariats an. Statt der klassischen Hausarbeit könnten praxisbezogene Unterrichtsprojekte eingeführt werden, um die Relevanz der Ausbildungsinhalte für den Schulalltag zu erhöhen.... [mehr]

ACHTUNG! ERINNERUNG ZUM JAHRESWECHSEL: Ansprüche rechtzeitig geltend machen!

Ansprüche aus dem Beamtenverhältnis, auf Besoldung sowie auf Versorgungsbezüge verjähren innerhalb von drei Jahren (vgl. Art. 12 BayBG, Art. 8 Bayerisches BeamtVG, Art. 13 BayBesG). Ansprüche, die im Jahr 2021 entstanden sind, müssen also spätestens bis 31. Dezember 2024 bei der zuständigen Behörde geltend gemacht worden sein.

Die Rechtsprechung hat überdies das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen wegen verfassungswidrig zu niedriger Besoldung entwickelt. Da dadurch ein aktueller Bedarf gedeckt werden soll, können diese Leistungen nur im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht und für dieses gefordert werden (vgl. hierzu BVerwG v. 04.05.2017, Az. 2 C 60/16).

Das bedeutet, in allen Fällen, in denen die Vermutung besteht, dass die Besoldung im laufenden Jahr 2024 zu niedrig bemessen war, müssen Anträge auf höhere Leistungen noch in diesem Jahr gestellt werden, um alle Ansprüche zu sichern.

 

Hinweis zur Inflationsausgleichsprämie während Elternzeit

Mit Urteil vom 16. April 2024 (Az. 3 Ca 1131/23) hat das Arbeitsgericht Essen im Fall eines Arbeitnehmers entschieden, dass die Inflationsausgleichszahlungen auch während der Elternzeit nicht gekürzt werden dürfen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat im Berufungsverfahren anders entschieden (Az. 14 SLa 303/24). Nun liegt das Verfahren beim Bundesarbeitsgericht. Bisher ergingen die Entscheidungen nur für den TVöD. Sollte das BAG der ersten Instanz (AG Essen) folgen, hätte dies aber auch Auswirkungen für Landesbeschäftigte, deren Tarifregelungen im TV-L gleichlautend ist. Welche Auswirkungen diese Entscheidungen auf die Beamtinnen und Beamten in Bayern hat, wird derzeit noch geprüft. Vorsorglich wird aber allen Betroffenen ein Musterantrag zur Wahrung ihrer Ansprüche zur Verfügung gestellt, der über die Homepage des brlv unter folgendem Link abgerufen werden kann:

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Hinweis zum Kinderzuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Eltern

Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 12. Juli 2024 (Az. 1 GR 24/22) entschieden, dass die im Land Baden-Württemberg bestehende Regelung zur Gewährung eines nur anteiligen Kinderzuschlags bei Teilzeitbeschäftigung beider Elternteile gegen das Gleichheitsgebot verstößt, wenn beide Elternteile im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, aber zusammen nicht die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erreichen.

Die Entscheidung betrifft zwar unmittelbar nur das Land Baden-Württemberg, für Beamtinnen und Beamte in Bayern besteht mit Art. 35 Abs. 5 BayBesG allerdings eine entsprechende Rechtslage, wenn es um die anteilige Kürzung des Orts- und Familienzuschlags geht. Der BBB befindet sich bereits in der Abstimmung mit dem Finanzministerium, um ein möglichst unkompliziertes Verfahren zur Überprüfung der bayerischen Vorschrift zu gewährleisten. Vorsorglich wird aber allen Betroffenen empfohlen zur Wahrung ihrer Ansprüche aus 2024 Widerspruch einzulegen.

 

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Vorstandswahlen der brlv-Jugendvertretung

Am Montag, den 13. Mai 2024 fanden die Vorstandswahlen der brlv-Jugendvertretung in der HUK Coburg-Geschäftsstelle in München statt. 30 Delegierte aus ganz Bayern waren vor Ort, um gemeinsam zu entscheiden, wer das direkte Sprachrohr der zahlreichen engagierten Junglehrkräfte im Bayerischen Realschullehrerverband ist.
 
Als stellvertretende Vorsitzende wurden Christian Kurz (zuständig für Junglehrkräfte), Lukas Wollmann (zuständig für Referendare) und Franziska Hofmann (zuständig für Studierende) gewählt.
 
Die Vorsitzende bleibt Tanja Heger, die erst im letzten Jahr im Amt bestätigt wurde.
 
Der brlv gratuliert dem neu gewählten Vorstand der brlv-Jugendvertretung und wünscht viel Energie, Erfolg, Begeisterung und Freude beim Gestalten.
 
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Grund- und Spezialschulungen für Personalräte 2024

Aufgrund vieler personeller Änderungen in den örtlichen Personalvertretungen und der großen Nachfrage bieten wir im Frühjahr 2024 an zwei Terminen nochmals eine jeweils zweitägige Grundschulung an. Diese richtet sich in erster Linie an die neu gewählten oder nachgerückten Personalräte, aber auch an alle Interessierten bzw. die Personalräte, die noch auf keiner Grundschulung waren.

Im Herbst 2024 können wir zudem an zwei Terminen noch einmal eine jeweils zweitägige Spezialschulung anbieten.

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brlv-Intranet bietet Mitgliedern Mehrwert

Der brlv hat nun ein Intranet. Damit steht allen Mitgliedern eine digitale Plattform zum gemeinsamen Austausch und zum Vernetzen zur Verfügung. „Ziel dabei ist, alle Beteiligten auf dem Laufenden zu halten. Mit dem brlv-Intranet können wir die Informationsverteilung automatisieren und unseren Mitgliedern nach Themen und Interesse sowie Bezirkszugehörigkeit die relevanten Inhalte zukommen lassen. Kommunikation muss aber in beide Richtungen funktionieren“, sagt der brlv-Vorsitzende Jürgen Böhm.

Auch die Ansprechpartner im Landes- oder Bezirksverband sind über die entsprechenden Suchfunktionen leicht erreichbar, die richtigen Ansprechpartner lassen sich problemlos und schnell finden. Auch kleine Telefon- oder Videokonferenzen sind möglich. Über sogenannte Social Features können sich die Mitglieder direkt beteiligen und engagieren. Abstimmungstools und die Möglichkeit zur Diskussion sind integriert.

„Der brlv lebt vom Engagement seiner Mitglieder. Unser neues Intranet hilft den Mitgliedern, sich direkt in die Verbandsarbeit einzubringen. Ein Austausch untereinander kann auf dieser Plattform schnell und unkompliziert stattfinden. Projekte können dezentral mithilfe von bereits existierenden oder einfach zu erstellenden Gruppen umgesetzt werden. Probieren Sie es aus, Sie werden viel Freude damit haben“, betont Böhm.

Das brlv-Intranet kann auch über das Smartphone genutzt werden.

 

So kommen Sie ins brlv-Intranet:
Klicken Sie auf unseren Homepage auf den Reiter Mitgliederbereich. So gelangen Sie direkt zur Registrierung.
Alternativ können Sie auch den Direktlink https://brlv.intrakommuna.net verwenden.

Weitere Informationen zum brlv-Intranet lesen Sie hier zusammengefasst in einem Artikel. Auf der letzten Seite ist dort die Registrierung Schritt für Schritt beschrieben.

 

(Foto: brlv)

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News / Presse

brlv-Jugendvertretung im Dialog mit Kultusministerin Anna Stolz

Konkrete Vorschläge zur Attraktivitätssteigerung des Lehrberufs vorgestellt

Stiftung Jugendaustausch Bayern

brlv-Landesvorsitzender Ulrich Babl neues Mitglied im Kuratorium

Großer Verhandlungserfolg

Stellenhebungen im Nachtragshaushalt 2025 für Realschulen beschlossen

Veranstaltungen

Mehrwertprogramm

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089/54 84 78 00
babl@brlv.de

Geschäftsführer
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Ralf Neugschwender
089/54 84 78 01
ralf.neugschwender@brlv.de

Pressesprecher
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Dr. David Wawrzinek
089/54 84 78 02
presse@brlv.de

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