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Leistungspaket Versicherungen

Für alle Mitglieder des brlv (auch Studenten und Referendare) ist im Beitrag enthalten:

  • Privathaftpflichtversicherung für die gesamte Familie
  • Schlüssel- / Code-Karten-Versicherung einschließlich Schulschlüssel
  • Haftpflichtversicherung für vermietete Objekte
  • Dienst- und Dienstregresshaftpflichtversicherung
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Freizeit-Unfallversicherung

 

Allgemeine Informationen zur Haftpflicht

Haftpflicht bedeutet Verpflichtung zum Schadenersatz, d.h. der Schädiger haftet unter bestimmten Voraussetzungen mit seinem Vermögen und Einkommen für einen Schaden, den er einem anderen zugefügt hat (Fremdschädigung).

Weitere Informationen zum Haftpflichtrecht....

Haftung in der Schule – was ist zu tun?

Ein unliebsames Thema, das bei näherem Hinsehen gut zu bewältigen ist. Eigentlich ehrt es jeden Schulleiter und jede Lehrkraft, wenn er oder sie zu Haftungssachen nicht viel sagen kann. Spricht es doch dafür, dass an der jeweiligen Schule wenige solcher Fälle vorkommen. Auf der anderen Seite herrscht häufig Unsicherheit, die besonders dann immer zu Tage tritt, wenn ungewohnte Situationen anstehen: Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalte, erlebnispädagogische Angebote. Das muss nicht sein.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Konstellationen und wie jeweils zu handeln ist. Und was oft noch wichtiger sein kann: was nicht zu tun ist.

Zum Überblick

Haftpflichtversicherung brlv

Der Versicherer:

Der Versicherungsvertrag zur Haftpflichtversicherung wurde mit der Nürnberger Versicherung geschlossen.

Die Versicherungsscheinnummer:

17 088 022

Umfang des Versicherungsschutzes bis 31.12.2023:

  1. Erweiterung der Rahmenvereinbarung
  2. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung
  3. Besondere Bedingungen für den Baustein Diensthaftpflicht und Dienstregresshaftpflicht
  4. Besondere Bedingungen für den Baustein Vermögenshaftpflicht
  5. Besondere Bedingungen für den Baustein Vermietung

Umfang des Versicherungsschutzes ab 01.01.2024:

  1. Vertragsunterlagen - Gliederung
  2. Vertragsunterlagen
  3. Onepager

Formular für Schadenmeldungen

Füllen Sie die folgende PDF-Datei für die Meldung von Neuschäden am PC/Tablet aus, speichern Sie sie ab und senden Sie sie als digitale PDF-Datei (nicht als Bild!) an die E-Mail-Adressen von Frau Wilhelmi: ingrid.wilhelmi@brlv.de.

Bei Apple-Geräten bitte wie folgt vorgehen:

PDF Dokument auf dem Gerät speichern - Dokument unter Dateien öffen - ausfüllen - erneut speichern - das ausgefüllte PDF als Anhang versenden

Frau Wilhelmi leitet dann Ihre Schadenmeldung mit der Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft an die Schadenbearbeitung der Versicherung weiter.

Von dort wird meist per Mail mit Ihnen Kontakt aufgenommen.

Weitere Nachweise und Belege schicken Sie dann direkt an den/die SachbearbeiterIn.

Sollte dieser Weg nicht funktionieren, so nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Frau Wilhelmi auf.

Zur Neuschaden-Meldung für Schadenereignisse bis 01.01.2024

Zur Neuschaden-Meldung für Schadenereignisse ab 01.01.2024, 12.00 Uhr

Ihre Ansprechpartnerin beim brlv für Auskünfte und Schadensmeldungen ist:

Frau
Ingrid Wilhelmi
Leskowstr. 12a
90475 Nürnberg

Telefon: 0911 2396380
Fax: 0911 2396381
E-Mail: Ingrid Wilhelmi

Bitte melden Sie einen etwaigen Schadenfall an Frau Wilhelmi und nicht direkt an die Versicherung.

Haftpflichtversicherung und Kinder

Kinder, die nicht mit dem brlv-Mitglied in häuslicher Gemeinschaft leben, sind unter bestimmten Bedingungen in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Diese sind nachzulesen unter: 

Mitversicherte Personen auf Seite 1 und 2 der Leistungsübersicht

Leistungsübersicht

 

Was tun bei einem Schadensfall?

Bei einem Fall für die Dienst- und Amtshaftpflicht- sowie der Schlüsselversicherung gehen Sie bitte wie nachfolgend beschrieben vor:

1. Informieren Sie unverzüglich Ihren Schulleiter — formlos, schriftlich und detailliert. Dieser informiert den Sachkostenträger (bei Fällen, die die Diensthaftpflicht bzw. den Verlust von Schulschlüsseln berühren) bzw. unter Beifügung einer Stellungnahme das Justitiariat der zuständigen Bezirksregierung (in Fällen für die Amtshaftpflichtversicherung).

2. Schadensfälle sind von den versicherten Mitgliedern zusätzlich umgehend dem brlv-Referat Haftpflichtversicherung schriftlich anzuzeigen. Das Referat bestätigt die Mitgliedschaft und gibt die Anzeigen unverzüglich an die Versicherung weiter. Die Versicherung setzt sich dann direkt mit dem Mitglied in Verbindung.

3. Werfen Sie beschädigte Sachen nicht weg, fertigen Sie evtl. Fotos an. Auf keinen Fall sollten Sie den Schaden vorab bezahlen oder irgendwelche Verpflichtungserklärungen unterschreiben.

Sollten Sie Fragen haben, dann rufen Sie bitte bei unserer brlv-Referentin für Versicherungen, Frau Wilhelmi, an!

Freizeit-Unfallversicherung

Der brlv vertritt nicht nur die Interessen seiner Mitglieder in beruflicher Hinsicht. Mitglied im brlv zu sein bedeutet auch, bestimmte Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu können. Dazu zählt neuerdings die Freizeit-Gruppen-Unfallversicherung. Der bei der DBV bestehende Vertrag, der bisher nur für Pensionisten galt, wurde angepasst und nun seit dem 1.1.2006 auf alle Mitglieder ausgeweitet.

Diese Versicherung, deren Leistungen bereits im brlv-Mitgliedsbeitrag enthalten sind, trägt dazu bei, die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalles im Privatbereich zu lindern.

Wer ist versichert?
Die Freizeit-Unfallversicherung gilt nur für brlv-Mitglieder, die zum Unfallzeitpunkt dem brlv angehörten.

Welcher Versicherungsumfang besteht?
Die Versicherung umfasst ausschließlich Unfälle außerhalb des Berufes und des direkten Weges nach und von der Arbeitsstätte, d.h. solche Unfälle, die nicht als Unfälle im Sinne des Sozialgesetzbuches oder Dienstunfälle im Sinne der beamtenrechtlichen Versorgungsvorschriften gelten. Die Versicherung umfasst Unfälle weltweit.

Welche Leistung umfasst die Versicherung?

1. Todesfallentschädigung
Stirbt das brlv-Mitglied nach einem Freizeitunfall innerhalb eines Jahres, erhalten die Hinterbliebenen eine Todesfallentschädigung in Höhe von 500,00 Euro.

2. Unfall-Krankenhaustagegeld
Das Krankenhaustagegeld in Höhe von 3,80 Euro wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich die/der Versicherte wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltag an gerechnet. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.

3. Bergungskosten
Für erforderliche Bergungskosten werden Kosten bis 5.000,00 Euro erstattet.

4. Kurbeihilfe
Als Kurbeihilfe werden 2.500,00 Euro gezahlt.

Was ist im Unglücksfall zu tun?
Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen, müssen unverzüglich der brlv-Geschäftsstelle gemeldet werden.

Ihre Ansprechpartner

Ingrid Wilhelmi

Leskowstraße 12a
90475 Nürnberg

Telefon: 0911  2396380
Telefax: 0911  2396381

E-Mail: Ingrid Wilhelmi