Das erziehungswissenschaftliche Staatsexamen (EWS)

Das erziehungswissenschaftliche Studium besteht aus den Bereichen Schulpädagogik, allgemeine Pädagogik und Psychologie sowie den Gesellschaftswissenschaften (nur nach alter LPO I).

In den Bereichen Schulpädagogik, allgemeine Pädagogik und Psychologie muss ebenso wie in den Unterrichtsfächern ein Staatsexamen abgelegt werden. Dieses kann jedoch schon "vorgezogen" werden, d. h. es kann früher als die Examensprüfungen in den Unterrichtsfächern geschrieben werden.

Ein "Vorziehen" wird sehr empfohlen, da die Examensprüfungen in den Unterrichtsfächern sehr umfangreich sind und somit die Tatsache, dass das EWS-Examen bereits abgelegt wurde, sehr entlastend ist.

Zulassungsvoraussetzungen

erfolgreiche Ableistung des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums

  • mindestens 25 Leistungspunkte (LP) aus der Pädagogik und Psycohlogie, davon
  • mind. 7 LP aus der Allgemeinen Pädagogik
  • mind. 7 LP aus der Schulpädagogik
  • mind. 10 LP aus der Psychologie

ACHTUNG: Jede Uni hat individuell die genaue Anzahl an LP je Gebiet festgelegt! --> an der Uni informieren!

keine Mindeststudiendauer (im Vgl. zur alten LPO) --> sobald alle Zulassungsvoraussetzungen (s.o.) erworben sind, kann das EWS-Examen abgelegt werden

keine Scheine bzw. LP in den Gesellschaftswissenschaften und Theologie bzw. Philosophie erforderlich (im Vgl. zur alten LPO)

Anmeldung zum (schriftlichen) EWS-Examen

Wann?

bei Prüfung im "Frühjahr", also nach dem Wintersemester: 1. Juni - 1. August

bei Prüfung im "Herbst", also nach dem Sommersemester: 1. Dezember - 1. Februar

Wo?

zunächst online hier

Maske ausfüllen, absenden und ausdrucken

Bei der Außenstelle des Prüfungsamtes der jeweiligen Uni muss das ausgedruckte und unterschriebene Anmeldeformular abgegeben werden (ebenfalls während des Anmeldezeitraums).

Was ist zur Außenstelle des Prüfungsamtes mitzubringen?

  • ausgedruckte und unterschriebene Anmeldung
  • beglaubigte Geburtsurkunde (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes, kann aber einige Wochen dauern!)
  • Nachweis der erforderlichen Leistungspunkte (Ausdruck, auf welchem die Noten und Punkte stehen)
  • Bescheinigung über das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum

ACHTUNG: Allein die Online-Anmeldung berechtigt nicht zur Teilnahme am Staatsexamen, die eigenhändig unterschriebene Anmeldung muss unbedingt abgegeben werden! Ebenso sind alle o. g. dem Prüfungsamt vorzulegen. Fehlt z. B. der Nachweis über die Leistungspunkte, so wird man nicht zugelassen.

Fehlende Bescheinigungen über die Praktika bzw. noch fehlende Leistungspunkte können bis ca. Anfang Februar (beim Examen im Frühjahr) bzw. Anfang August (beim Examen im Herbst) nachgereicht werden. Der genaue Termin wird bei der Anmeldung bekannt gegeben.

Rücktritt und Freischuss

Der Rücktritt vom EWS-Staatsexamen

Solltest du im Zuge der Vorbereitungen auf das Examen nach erfolgter Anmeldung merken, dass du zu wenig Zeit hast oder aus anderen Gründen das Examen nicht schreiben kannst/willst, so kannst du dich bis ca. Mitte Januar (für das Examen im Frühjahr) bzw. bis ca. Mitte Juli (für das Examen im Herbst) wieder abmelden und du giltst als nicht durchgefallen.

Spätere Abmeldungen nach diesem Termin (erfährst du bei der Anmeldung) können nicht mehr berücksichtigt werden. Trittst du nicht an, so gilt das Examen als abgelegt und nicht bestanden.

Der "Freischuss"

Einen Freischuss beim EWS-Examen wie nach alter LPO I (2002) gibt es nicht mehr.

(Bei den Fachexamen gibt es ihn jedoch nach wie vor).

Die Prüfungen und ihre Wertung

Das EWS-Examen besteht aus einer schriftlichen Prüfung im Vgl. zur alten LPO I (2002) entfallen die mündlichen Prüfungen. An ihre Stelle treten die zahlreichen benoteten Klausuren

Das schriftliche Examen dauert vier volle Stunden und findet meist in der ersten vorlesungsfreien Woche statt.

Es wird nur in einem Bereich abgelegt, also in Schulpädagogik, Allgemeiner Pädagogik oder Psychologie. Bei der Anmeldung zum EWS-Staatsexamen muss die Entscheidung für einen Bereich getroffen werden.

Alle drei Bereich bestehen aus jeweils 3 inhaltlichen Themengebieten (s. u.). Im Examen wird zu jedem Themenbereich eine Aufgabe gestellt. Von den drei gestellten Aufgaben müssen 2 Stück bearbeitet werden. Eine Auswahlmöglichkeit pro Themenbereich zwischen zwei Fragen wie bei der alten LPO I (2002) gibt es nicht.

Bereiche der allgemeinen Pädagogik:

a) Theorien der Erziehung, Werteerziehung und Medienerziehung

b) Theorien der Bildung und Grundlagen von Bildung

c) empirische Bildungsforschung und Forschung zu lebenslangem Lernen

Bereiche der Schulpädagogik:

a) Theorie des Unterrichts

b) Planung und Gestaltung von Lernumgebungen

c) Bilden und Erziehen in Schule und Unterricht

Bereiche der Psychologie:

a) Pädagogische Psychologie des Lehrens und Lernens

b) Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters

c) pädagogisch-psychologische Diagnostik und Evaluation

Sonderregelung beim Studium der Schulpsychologie:

Die schriftliche Prüfung darf nur allgemeiner Pädagogik oder Schulpädagogik abgelegt werden.

Wie viel zählt die EWS-Staatsexamensnote zur Gesamtnote des 1. Staatsexamens?

Nichtbestehen der Prüfung

Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn die 4-stündige schriftliche Prüfung schlechter als ,,mangelhaft“ bewertet ist; außerdem muss mindestens ein Gesamtdurchschnitt aus schriftlicher Prüfung und den universitären Klausuren von 4,50 vorliegen.

Sollte also eine 5 im Schriftlichen erzielt worden sein, so muss der universitäre Durchschnitt mindestens 3,75 betragen, um das Examen bestanden zu haben.

Das Examen muss spätestens zum übernächsten Termin wiederholt werden.

Dies ist der letzte Versuch!

Bei erneutem Nichtbestehen, ist man für den Studiengang Lehramt an Realschulen für immer gesperrt!

Freiwillige Wiederholung

Eine freiwillige Wiederholung zur Notenverbesserung ist möglich, wenn man noch einen weiteren regulären Versuch hat.

Die Wiederholung muss innerhalb eines Jahres nach der letzten Ablegung durchgeführt werden.

Es muss die 4-stündige schriftliche Prüfung nochmal gemacht werden.

Eine Verschlechterung ist nicht möglich. Es zählt der bessere Schnitt.

Prüfungsanforderungen: Kerncurricula

Kerncurricula Literaturtipps

Für welche Bereiche die geweiligen Bücher geeignet sind, ist in Klammer dahinter angegeben

Lehrplan für Bayerische Realschulen (v. a. für Schulpädagogik schriftlich, v.a. die eigenen Fächer) zu beziehen über www.maiss.de (kostenpflichtig!) oder kostenlos downloadbar hier

Schulpädagogik

Apel/Sacher: Studienbuch Schulpädagogik

Wiater, Werner: Unterrichten und Lehren in der Schule (A)

Meyer, Hilbert: Was ist guter Unterricht? (B)

Seibert, Norbert/Serve, Helmut J./Zöpfl, Helmut: Schulpädagogik

Glöckel, Hans: Vom Unterricht

Psychologie

Edelmann, Walter: Lernpsychologie (A)

Lukesch, Helmut: Einführung in die pädagogische Psychologie (A)

Lukesch, Helmut: Psychologie des Lehrens und Lernens (A)

Lukesch,Helmut: Einführung in die pädagogisch-psychologische Diagnostik (C)

Krapp & Weidenmann (Hrsg.): Pädagogische Psychologie (A, B und C)

Mietzel, Gerd: Pädagogische Psychologie des Lernens und Lehrens (A)

Oerter & Montada (Hrsg.): Entwicklungspsychologie (A und B)

Rost, Detlef: Handwörterbuch pädagogische Psychologie (zu allen Bereichen)

Weinert, F. E. (Hrsg.): Leistungsmessung in Schulen (C)

Zimbardo: Psychologie - ein Klassiker, aber nicht sehr Schulbezogen (zu allen Bereichen)

Allgemeine Pädagogik: 

Gudjons, Herbert: Pädagogisches Grundwissen