Das EWS-Examen besteht aus einer schriftlichen Prüfung im Vgl. zur alten LPO I (2002) entfallen die mündlichen Prüfungen. An ihre Stelle treten die zahlreichen benoteten Klausuren
Das schriftliche Examen dauert vier volle Stunden und findet meist in der ersten vorlesungsfreien Woche statt.
Es wird nur in einem Bereich abgelegt, also in Schulpädagogik, Allgemeiner Pädagogik oder Psychologie. Bei der Anmeldung zum EWS-Staatsexamen muss die Entscheidung für einen Bereich getroffen werden.
Alle drei Bereich bestehen aus jeweils 3 inhaltlichen Themengebieten (s. u.). Im Examen wird zu jedem Themenbereich eine Aufgabe gestellt. Von den drei gestellten Aufgaben müssen 2 Stück bearbeitet werden. Eine Auswahlmöglichkeit pro Themenbereich zwischen zwei Fragen wie bei der alten LPO I (2002) gibt es nicht.
Bereiche der allgemeinen Pädagogik:
a) Theorien der Erziehung, Werteerziehung und Medienerziehung
b) Theorien der Bildung und Grundlagen von Bildung
c) empirische Bildungsforschung und Forschung zu lebenslangem Lernen
Bereiche der Schulpädagogik:
a) Theorie des Unterrichts
b) Planung und Gestaltung von Lernumgebungen
c) Bilden und Erziehen in Schule und Unterricht
Bereiche der Psychologie:
a) Pädagogische Psychologie des Lehrens und Lernens
b) Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters
c) pädagogisch-psychologische Diagnostik und Evaluation
Sonderregelung beim Studium der Schulpsychologie:
Die schriftliche Prüfung darf nur allgemeiner Pädagogik oder Schulpädagogik abgelegt werden.
Wie viel zählt die EWS-Staatsexamensnote zur Gesamtnote des 1. Staatsexamens?
Nichtbestehen der Prüfung
Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn die 4-stündige schriftliche Prüfung schlechter als ,,mangelhaft“ bewertet ist; außerdem muss mindestens ein Gesamtdurchschnitt aus schriftlicher Prüfung und den universitären Klausuren von 4,50 vorliegen.
Sollte also eine 5 im Schriftlichen erzielt worden sein, so muss der universitäre Durchschnitt mindestens 3,75 betragen, um das Examen bestanden zu haben.
Das Examen muss spätestens zum übernächsten Termin wiederholt werden.
Dies ist der letzte Versuch!
Bei erneutem Nichtbestehen, ist man für den Studiengang Lehramt an Realschulen für immer gesperrt!
Freiwillige Wiederholung
Eine freiwillige Wiederholung zur Notenverbesserung ist möglich, wenn man noch einen weiteren regulären Versuch hat.
Die Wiederholung muss innerhalb eines Jahres nach der letzten Ablegung durchgeführt werden.
Es muss die 4-stündige schriftliche Prüfung nochmal gemacht werden.
Eine Verschlechterung ist nicht möglich. Es zählt der bessere Schnitt.