Tarifeinigung bei den Beschäftigten der Länder (TV-L): Kein Grund zur Freude
Nach äußerst zähen Verhandlungsrunden steht der Tarifabschluss im TV-L für die Angestellten der Länder fest. Aus Sicht des brlv ist er jedoch ein fauler Kompromiss und insbesondere für Bayern kein Anlass zur Zufriedenheit!
Entscheidend bleibt für uns die Forderung nach einer zeit- und inhaltsgleichen Übertragung auf den Beamtenbereich.
Fakt ist: Sollte es im Freistaat tatsächlich bei einer sechsmonatigen Verzögerung der Übertragung für jeden der drei Erhöhungsschritte bleiben, bedeutet dies über die gesamte Laufzeit lediglich rund zwei Prozent Besoldungszuwachs für die bayerischen Beamtinnen und Beamten.
Ein desolates und nicht akzeptables Ergebnis! Hier muss dringend an einer besseren Lösung gearbeitet werden.
Das Ergebnis sieht im Wesentlichen Folgendes vor (Quelle: Website Bayerischer Beamtenbund):
Anpassung der Tabellenentgelte:
- ab 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro,
- ab 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent und
- ab 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent.
Erhöhung der Ausbildungsentgelte:
- ab 1. April 2026 um 60 Euro
- ab 1. März 2027 um weitere 60 Euro und
- ab 1. Januar 2028 um weitere 30 Euro
- Verlängerung der Übernahmeregelungen für Auszubildende; bei der Übernahme von Auszubildenden vorgezogenes Erreichen der Stufe 2 um sechs Monate, wenn die Ausbildung mindestens mit der Gesamtnote „Befriedigend“ abgeschlossen wurde
- Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 200 Euro mtl. (im Bereich der Universitätsklinika auf 250 Euro) und der Schichtzulage auf 100 Euro mtl.
- Anhebung der Mindestentgelte für studentisch Beschäftigte ab Sommersemester 2026 auf 15,20 Euro und ab Sommersemester 2027 auf 15,90 Euro
- Laufzeit: 27 Monate (bis 31. Januar 2028)
Die Einigung gilt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaates Bayern.
Foto: Friedhelm Windmüller (dbb)