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Lehrkräfte können weiter urheberrechtlich geschützte Inhalte für modernen Unterricht nutzen

Länder schließen unter Federführung Bayerns neuen Vertrag zu Vervielfältigungen im Unterricht – Sichere Rechtsgrundlage auch in Zukunft

Lehrkräfte können weiterhin urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern, Unterrichtswerken, Presseartikeln sowie Musiknoten analog wie digital vervielfältigen und ihren Schülern zur Verfügung stellen. Mit einem neuen Gesamtvertrag sichern die deutschen Länder unter Federführung des Amtschefs des Bayerischen Kultusministeriums Herbert Püls, die Verwertungsgesellschaften (VG) Wort, Bild-Kunst und Musikedition sowie der Verband Bildungsmedien (VBM) und die PMG Presse-Monitor GmbH (PMG) die Nutzungen urheberrechtlich geschützter Texte und Bilder für den Unterricht an Schulen.

Konkret dürfen Lehrkräfte bis zu 15 Prozent, maximal aber 20 Seiten, eines urheberrechtlich geschützten Werkes analog vervielfältigen oder einscannen und sie an die eigenen Schüler weitergeben – auch per E-Mail, mit dem Whiteboard, dem Beamer oder dem Stick.

Die Vereinbarung wurde nötig, da sich durch die im Frühjahr 2018 in Kraft getretenen Neuregelungen im Urheberrechtsgesetz die Rahmenbedingungen für Nutzungen an Bildungseinrichtungen wie Schulen geändert haben.

Hier können Sie den Vertrag zu Vervielfältigungen im Unterricht einsehen.

Quelle: StMUK

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Pressesprecher
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Dr. David Wawrzinek
presse@brlv.de