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Übertrittsverfahren ist anerkannt und transparent: Lehrkräfte sollen wie gewohnt über Eignung für weiterführende Schulen entscheiden

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„Das Übertrittsverfahren ist anerkannt und für alle Beteiligten transparent. Es umfasst die gesamte Grundschulzeit und nicht nur wenige Wochen. Wichtig ist, dass der Übertritt in die weiterführenden Schulen auch in der jetzigen Situation weiterhin klar geregelt bleibt. Es hilft Kindern und Eltern nichts, wenn in dieser besonderen Situation rund um Corona jahrelang bewährte Regelungen außer Kraft gesetzt werden sollen, die am Ende des Tages die Kinder durch Über- oder Unterforderung an der weiterführenden Schule ausbaden müssen“, betonen Jürgen Böhm, Vorsitzender des Bayerischen Realschullehrerverbands (brlv) und Andrea Nüßlein, Vorsitzende des Landeselternverbands Bayerischer Realschulen (LEV-RS).

Die beiden Verbandsvorsitzenden reagieren damit auf einen Dringlichkeitsantrag der SPD zur morgigen Sitzung des Bildungsausschusses im Bayerischen Landtag, nach dem der Elternwille beim Übertritt freigegeben und der Probeunterricht abgesagt werden soll.

„Grundschullehrkräfte sind und bleiben die Experten für den Übertritt. Sie verteilen Noten nicht willkürlich, kennen das Lernverhalten der Kinder über einen langen Zeitraum und können aufgrund ihres Lehramtstudiums und der entsprechenden Fachkenntnisse begründen, welche Schulart am besten zum jeweiligen Kind passt“, bekräftigen Nüßlein und Böhm. „Wir wollen in diesen herausfordernden Zeiten keinen ideologisch geprägten Wunschvorstellungen nachgehen, die die jungen Menschen und deren Eltern nur verunsichern“, so die beiden Verbandsvorsitzenden. Gerade in der aktuellen Situation sei es wichtig, der gesamten Schulfamilie Kontinuität und Verlässlichkeit zu bieten.

Das Kultusministerium hat bereits auf die Corona-Situation reagiert: Der Probeunterricht, bei dem Kinder den Übertritt an die gewünschte Schulart immer noch erreichen können, ist bereits später angesetzt. Zudem werden aktuell in den vierten Klassen gezielt die Formate der Aufgaben geübt. Wurden Inhalte an der Grundschule noch nicht vermittelt, wird dies bei der Korrektur der Aufgaben im Probeunterricht berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass die Grundschule auch bestätigt, dass der Stoff wirklich nicht behandelt wurde. „Wir plädieren dafür, dass der Probeunterricht in seiner gewohnten Form erhalten bleibt und sind der Überzeugung, dass das Ministerium bereits mit Augenmaß auf die Situation reagiert hat“, erklären Nüßlein und Böhm gemeinsam.

„Lehrer und Eltern wollen, dass alle Schülerinnen und Schüler den für sich jeweils passenden Weg einschlagen und dabei nicht scheitern“, darin sind sich Böhm und Nüßlein einig. „Wir sind davon überzeugt: Alle differenzierten Schularten führen in Bayern zum Erfolg.“

 

(Bildquelle: pixabay)


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