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Pressemitteilung

Wie Bayerns Schulen aus der Corona-Krise kommen: Die abl präsentiert Vorschläge zur Stärkung der Schulen und zum Gelingen des zweiten Schuljahres während der Corona-Pandemie.

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Seit Beginn der Corona-Pandemie kämpfen Schulen mit vielen grundsätzlichen Herausforderungen: Wie schützt man die Schulfamilie bestmöglich? Wie kann Unterricht aus der Ferne gelingen? Wie bewertet man Leistungen während Phasen eines Distanzunterrichts? Und wie erreicht man alle Schülerinnen und Schüler im gleichen Maße? Klar ist, dass wir für den Krisenmodus ab September besser gerüstet sein wollen und deshalb zeitnah Antworten gefunden werden müssen.

Die abl hat die bisherigen Maßnahmen unter die Lupe genommen und stellt fest: Die umfassenden Einschränkungen haben ein weiteres Ausbreiten des Virus verhindert. Hierbei mussten auch die Schulen von einem auf den anderen Tag lernen mit der neuen Situation umzugehen. Lehrkräfte, Schüler und Eltern haben die Herausforderungen gemeinsam angenommen und werden das Schuljahr 2019/20 gut zu Ende bringen. Klar ist aber auch: Distanzunterricht kann auf Dauer den Präsenzunterricht nicht ersetzen. Schülerinnen und Schüler brauchen ihre Klassen, ihr Lernumfeld und den Kontakt mit ihren Mitschülern und Lehrkräften. Im Folgenden präsentiert die abl eine Auswahl an Vorschlägen und Forderungen, deren Umsetzung zum erfolgreichen Gelingen des nächsten Schuljahres beitragen wird:

Vorrang Präsenzunterricht: Klassenstärken über 30 sollten im kommenden Schuljahr an allen Schulen vermieden werden, um Teilungen für einen ggf. notwendigen Schichtbetrieb problemlos durchführen zu können. Im Falle lokaler infektionsbedingter Einschränkungen müssen klare Notfallpläne (Plan B) existieren, die festlegen, was wie in den Distanzunterricht ausgelagert wird. So können auch Lehrkräfte aus der Risikogruppe ohne Gefahr eingesetzt werden. Der Distanzunterricht muss im Budget der Unterrichtsversorgung berücksichtigt werden.

Flexibilität bei maximalem Infektionsschutz: Vor Ort lässt sich der Einsatz der Lehrkräfte, angepasst an die personellen und räumlichen Gegebenheiten, am besten managen. Die abl schlägt deshalb u.a. die Schulung eines Hygienebeauftragten an jeder Schule vor. Sie können durch die umfassende Kenntnis der lokalen Gegebenheiten die Vorgaben des Hygieneplans und der Gesundheitsbehörden in Zusammenarbeit mit der Schulleitung in effektive und praktikable Regelungen für die jeweiligen Schulen umsetzen.

Förderung – am besten individuell: Nach Feststellung des Förderbedarfs muss eine umfangreiche Förderung angeboten werden können. Dazu braucht es weiteres Lehrpersonal. Erforderlich ist deshalb eine Aufstockung von Fach- und Förderlehrkräften im Grund- und Mittelschulbereich sowie zusätzliches pädagogisches Fachpersonal. Außerdem müssen die Lehrerreserven an allen Schularten aufgestockt werden, um dem Ausfall von Schwangeren oder Lehrkräften in Risikogruppen entgegenwirken zu können.

Leistungserhebungen: Der Distanzunterricht braucht als Ausnahmezustand eine rechtliche Grundlage in der Schulordnung, damit Verbindlichkeit und Relevanz von Lerninhalten – auch für Leistungserhebungen – gewährleistet sind und Lehrkräfte rechtssicher handeln können. Die Problematik von Leistungsnachweisen im Sinne des BayEUG, die regelmäßig im Präsenzunterricht und damit unter Aufsicht stattfinden sollen, ist besonders in den Blick zu nehmen. Neue, digitale Formate sind vor ihrem Einsatz auf Praktikabilität und Rechtssicherheit zu prüfen.

Covid 19-Tests: Für die im Herbst bevorstehenden Grippe- und Erkältungswellen unter den Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften muss eine vorrangige Testung sichergestellt werden, damit im Fall einer normalen Erkältung die Teilnahme am Schulbetrieb wieder zeitnah ermöglicht bzw. eine Quarantäne vermieden oder verkürzt werden kann.

Insgesamt haben die Schulschließungen zu Schwierigkeiten in der Vermittlung der Lerninhalte geführt. Der Zugang zu Lernmaterial und die erforderlichen Ressourcen zur Nutzung sind ungleich verteilt. Viele Familien konnten während der Schulschließungen die Angebote des Distanzunterrichts nur eingeschränkt wahrnehmen. Für das Schuljahr 2020/21 muss im Falle eines reduzierten Präsenzunterrichts dafür gesorgt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen an den Bildungsangeboten teilnehmen können.

Die abl, deren Verbände alle Schularten in Bayern repräsentieren, ist zuversichtlich, dass das Schuljahr 2020/21 bei Berücksichtigung der genannten Punkte deutlich geregelter abläuft, dass zusätzliche Bildungsdefizite vermieden werden und dass hierdurch eine erneute unverhältnismäßige Belastung der Schulfamilie verhindert werden kann.

 

(Bildquelle: pixabay)

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Dr. David Wawrzinek
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