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Schulleiter sind keine Mediziner! Die politisch Verantwortlichen schieben beim Einsatz schwangerer Lehrerinnen Verantwortung ab

Nr. 15/2022 am 04.10.2022

Schulleiter sind keine Mediziner!
Die politisch Verantwortlichen schieben beim Einsatz schwangerer Lehrerinnen Verantwortung ab und sorgen für Verunsicherung und Durcheinander an den Schulen.

Der Vorsitzende des Bayerischen Realschullehrerverbands (brlv), Jürgen Böhm, kritisiert die am vergangenen Freitagnachmittag vom Bayerischen Kultusministerium an alle Schulleiter staatlicher Schulen gerichteten Hinweise mit Forderungen zum dienstlichen Einsatz schwangerer Lehrerinnen. Im Rahmen des Schreibens werden unter anderem die Bedingungen, unter denen Schwangere am Präsenzunterricht teilnehmen können, dargelegt und die Einsatzmöglichkeiten der Schwangeren unter Berücksichtigung der Gefährdungen durch das SARS-CoV-2-Virus geschildert.

„Die Forderungen im inklusive diverser Anlagen 70 Seiten langen Konvolut des Kultusministeriums sind eine Zumutung für unsere Schulleiterinnen und Schulleiter, denn diese sollen nun die volle Verantwortung für den Einsatz schwangerer Lehrerinnen übernehmen. Unsere Schulleiter sind kein medizinisches Personal, das über die nötige Expertise für Gefährdungsbeurteilungen verfügt. Vielmehr müssten hier die Zuständigkeiten zur Feststellung der Diensttauglichkeit beim jeweiligen Dienstherren liegen. Das Kultus- und Gesundheitsministerium wälzen bewusst Verantwortung ab und sorgen im vom Ukraine-Krieg und Pandemie belasteten Schulalltag für zusätzliche Verunsicherung. Entweder besteht eine grundsätzliche Dienstfähigkeit für Schwangere oder nicht! Alles andere unterliegt der individuellen medizinischen Beurteilung der einzelnen Kollegin durch einen Arzt“, so Böhm.

Umgang mit anlassbezogener Gefährdungsbeurteilung und kompliziertes Regelgemenge sorgen für Überforderung

Im Schreiben des Kultusministeriums wird eine Vielzahl an Regeln bis zum Abschluss des Verfahrens, das von den Schulleitungen nun zusätzlich zur anlasslosen Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden muss, aufgezählt. So soll die Schwangere beispielsweise möglichst außerhalb der üblichen Stoßzeiten die Schule betreten und auf Begegnungsflächen eine FFP2-Maske tragen. Zudem soll Schwangeren ermöglicht werden, ein eigenes Büro zu nutzen. „Wie soll die Schulleitung all das zusätzlich zum regulären Tagesgeschäft gewissenhaft gewährleisten und verantworten? Hier werden Zustände abverlangt, die fernab jeglicher Realität liegen und unsere Schulen komplett überfordern. Das Schuljahr hat gerade erst begonnen und diese Regelungen tragen überhaupt nicht zur Lösung von personellen Engpässen bei, sondern sorgen nur für Unmut und weitere Belastungen“, so Böhm abschließend.


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